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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

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Was bedeutet Dieses Gesetz für deine Website?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das darauf abzielt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Personen mit Behinderungen, zu verbessern. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps und andere digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Personen mit Behinderungen, zu verbessern. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor:

-Klare Navigation und gut lesbare Texte
-Alternativtexte für Bilder, damit sie vorgelesen werden können
-Hohe Kontraste für bessere Sichtbarkeit
-Einfache Bedienung mit Tastatur oder Bildschirmlesegeräten

Besonders betroffen sind Online-Shops, Buchungsseiten und andere digitale Dienste. Wer sich frühzeitig damit beschäftigt, kann nicht nur gesetzliche Vorgaben einhalten, sondern auch mehr Menschen erreichen und eine bessere Nutzererfahrung bieten.

Gerne unterstützen wir Sie dabei Ihre Website barrierefrei zu gestalten.