Frei Bahn für Google Analytics
makrohaus Newsletter - Oktober 2011
Wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte und Google vor einigen Wochen mitteilten ist der Einsatz von Google Analytics in Deutschland legal. Um künftig Google Analytics ohne Sorgen benutzen zu können bedarf es lediglich einiger Schritte. Welche dies sind zeigen wir Ihnen im Detail.
Im Rahmen langwieriger Verhandlungen konnten sich Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit Google auf die folgenden Punkte einigen. Diese Veränderungen müssen durch Google umgesetzt werden:
- Internet-Nutzer können der Erfassung der Nutzungsdaten widersprechen - Google bietet seine Deaktivierungserweiterung für alle gängigen Browser an.
- Seitenbetreiber können einen Teil jeder erfassten IP-Adresse vor jeglicher Speicherung löschen lassen, so dass auf diesem Weg Nutzer nicht zu identifizieren sind. Die Daten werden innerhalb Europas gelöscht.
- Google hat die Nutzungsbedingungen für Analytics aktualisiert - sie beinhalten nun einen mit den Datenschutzbehörden abgestimmten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
Für Seitenbetreiber sind folgende Punkte zu erfüllen:
- in der Datenschutzerklärung auf der Seite über die Nutzung von Google Analytics informieren und auf die Browser-Erweiterungen zum Abstellen hinweisen.
- die sogenannte IP-Masken Funktion aktivieren, damit nicht vollständige IP-Adressen übertragen werden. Dazu empfiehlt sich das AnonymizeIP PlugIn.
Für weitere Informationen und Auskünfte stehen wir Ihnen sehr gerne beratend und umsetzend zur Verfügung.
vgl. Spiegel online (15.09.2011)
